EEG-Bericht

EEG-Bericht

Wenn aus Paragraphen Perspektiven werden, sind wir mit dabei.

Schon Anfang der 1990er Jahre war man sich hierzulande einig: Die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Stromproduktion ist fördernswert. Aber erst im Jahr 2000 mündete diese Überzeugung in ein wirklich umfassendes Gesetz – das so genannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es regelt den bundesweiten Ausbau von umweltfreundlich erzeugten Energien. Wer will, sieht darin „nur“ Paragraphen. Oder aber: echte Perspektiven für Menschen und Umwelt. Wir sind für Letzteres und tun unser Möglichstes für eine umso erfolgreichere Umsetzung.

Wir fühlen uns zu vielem verpflichtet. Da passt die Veröffentlichung unseres EEG-Berichts bestens rein.

Gemäß § 49 des EEG sind wir als Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, den so genannten Übertragungsnetzbetreibern in regelmäßigen Abständen Daten zu unseren gelieferten Energiemengen (an alle Letztverbraucher) zu übermitteln. Diese Zahlen sind wiederum laut § 52 des EEG der breiten Öffentlichkeit via Internet zugänglich zu machen. Rechts finden Sie unseren aktuellen EEG-Bericht mit ausführlichen Erläuterungen als Download.