Der Strompreis ab 1. Februar 2012

Der Strompreis ab 1. Februar 2012

Offen und ehrlich: Das Wichtigste über die Strompreisänderung.

  1. Warum bleibt Strom von der ovag Energie AG weiter attraktiv?

    Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
    angesichts der derzeitigen Markt- und Gesetzeslage im Strombereich ist es uns leider nicht möglich, eine Preiserhöhung für Sie abzuwenden. Auf die Entwicklung der maßgeblichen Preistreiber „Sonderkundenabgabe“ und „Netzentgelte“ haben wir keinen Einfluss. Wir können lediglich den mit ca. 29 % relativ geringen Anteil der Beschaffungskosten so weit als möglich optimieren, was uns auch gelungen ist. Gerade jetzt, wo die Preise wieder einmal steigen, ist es uns besonders wichtig, unseren treuen Kunden das bestmögliche Ergebnis zu liefern, ohne die bei vielen Wettbewerbern erkennbare Unterscheidung in Neukunden und Bestandskunden. Denn für uns bedeutet das „Geschäft“ mit dem Strom vor allem eins: Nachhaltigkeit und Verantwortung zu übernehmen für die Region und die Menschen. Ich hoffe deshalb sehr, dass Sie unsere Bemühungen honorieren und uns weiterhin treu bleiben.

    Ihr
    Rainer Schwarz
    Vorstand ovag Energie AG

    Klare Standpunkte für eine transparente Versorgung.

    • Wir stehen zur Region Oberhessen und deren Menschen.
    • Wir verfolgen eine offene und nachhaltig orientierte Preispolitik.
    • Wir sehen uns dazu verpflichtet, für Sie möglichst viele Markt- und Rechtsrisiken zu minimieren und im Gegenzug alle Chancen zu nutzen.
    • Wir setzen auf partnerschaftliche, langfristig ausgelegte Kundenbeziehungen.
    • Wir legen besonderen Wert auf einen vertrauensvollen umfassenden Service für alle unsere Kundinnen und Kunden.
    • Wir stellen uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung für die Region.
  2. Was steckt hinter meiner Strompreisänderung?

    Die Bestandteile Ihres Strompreises.
    Bei der Berechnung Ihres Strompreises müssen wir eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren berücksichtigen.
    Sie lassen sich generell in von uns beeinflussbare und nicht beeinflussbare Bestandteile unterscheiden:
    Von uns beeinflussbare Strompreisbestandteile.
    Kosten für den Stromeinkauf und Vertrieb
    Mit ca. 30 % machen sie etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus.
    Sie erreichten im Jahr 2008 ihren Höhepunkt, wonach sie in Folge der Wirtschaftskrise stark gesunken sind. Mit der Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 und der anschließenden politischen Diskussion um den Atomausstieg folgte wieder ein leichter Anstieg der Großhandelspreise. Aktuell sind die Preise fast wieder auf den Stand vor dem Atomunfall zurück gekehrt.
    Von uns nicht beeinflussbare Strompreisbestandteile.
    Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgaben, Abgaben im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG-Abgabe), EEG-Umlage, Netznutzungsentgelte und nicht zuletzt die neue Sonderkundenabgabe
    Der Anteil dieser Komponenten am Strompreis beträgt zurzeit rund 70 %.
    Die Preisbestandteile Stromsteuer, Konzessionsabgaben und KWKG-Abgabe sind mit Blick auf die aktuelle Strompreisänderung vernachlässigbar.
    Die EEG-Umlage wurde jedoch seit ihrer Einführung im Jahr 2000 jährlich angehoben – zum Jahreswechsel 2010 / 2011 fand die bisher stärkste Erhöhung von 2,047 ct / kWh auf 3,53 ct / kWh statt. Eine Erhöhung um 70 %. Auch zum Jahreswechsel 2011 / 2012 wird die EEG-Umlage steigen, wenn auch nur gering: von 3,53 ct / kWh auf 3,592 ct / kWh.
    Die Netznutzungsentgelte werden zum Jahreswechsel 2011 / 2012 ebenfalls steigen. So ändert sich für Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung) der Arbeitspreis für die Netznutzung von derzeit 4,90 ct / kWh auf dann 5,38 ct / kWh.
    Ganz neu wird ab 01.01.2012 eine neue, bundesweit einheitliche Umlage über 0,151 ct / kWh erhoben. Die neue Umlage wird auch als Sonderkundenumlage bezeichnet und deckt die Mindererlöse, die durch die Befreiung der so genannten „stromintensiven Unternehmen“ von der Zahlung der Netznutzungsentgelte entstehen. Die neue Sonderkundenumlage wird Kraft Gesetz auf alle nicht befreiten Stromkunden, also auch auf alle Haushaltskunden, umgelegt.
    Die Höhe des Mehrwertsteuersatzes an sich ändert sich zwar nicht. Der Satz von 19 % wird jedoch auf die höheren Nettopreise aufgeschlagen. Daher erhöht sich unter dem Strich auch der Anteil der Mehrwertsteuer am Strompreis.
    Die Aufteilung der Stromkostenbestandteile im Überblick.
    Beispiel bei 4.000 kWh Jahresverbrauch:

  3. Wofür sind eigentlich die EEG-Umlage und die Netznutzungsentgelte?

    Die EEG-Umlage auf einen Blick:
    Bei der EEG-Umlage handelt es sich um eine bundesweit einheitlich festgelegte Abgabe. Sie soll die Differenz aus den nach EEG subventionierten Vergütungszahlungen an die Betreiber solcher Anlagen zu den Vermarktungserlösen dieses so gewonnenen Stroms an der Strombörse (dem so genannten Spotmarkt) ausgleichen. Die Vermarktung erfolgt Kraft Gesetz durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Daher sind diese verpflichtet, die jeweils für das Folgejahr geltende EEG-Umlage jährlich bis zum 15. Oktober zu berechnen und auf der Internetseite zu veröffentlichen (Weitere Informationen unter > www.eeg-kwk.net).
    Die Netznutzungsentgelte auf einen Blick:
    Bei den Netznutzungsentgelten handelt es sich um die Entgelte, die von den Stromlieferanten an die Netzbetreiber für die Benutzung der technischen Infrastruktur, also den Transport und die Verteilung der Energie, bezahlt werden müssen. Hierbei werden z. B. Kabel, Freileitungen, Umspannwerke und Trafostationen bis hin zum Hausanschluss im Gebäude der Kundenanlage in Anspruch genommen. Damit eine wirtschaftliche Betriebsführung, Instandhaltung und Erneuerung gewährleistet ist, unterliegen die Kalkulationen der Netzbetreiber der behördlichen Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Diese prüft und genehmigt die so genannte Erlösobergrenze, auf deren Basis die Netzentgelte vom Netzbetreiber kalkuliert und zum 15. Oktober für das jeweilige Folgejahr im Internet veröffentlicht werden.
    Die Sonderkundenabgabe auf einen Blick:
    Bei der Sonderkundenabgabe handelt es sich um eine erstmals ab Januar 2012 erhobene ganz neue Abgabe. Sie dient dem Ausgleich für die entgangenen Erlöse, die die Netzbetreiber haben werden, da sie nach der gesetzlichen Vorgabe (§ 19 Netzentgeltverordnung) bestimmte stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netznutzungsentgelte befreien müssen. Die Sonderkundenabgabe wird von den Netzbetreibern im Rahmen der Netznutzungsabrechnung von den Lieferanten erhoben und an die Übertragungsnetzbetreiber durchgereicht.
  4. Sie haben weitere Fragen zum Strom der ovag Energie AG?

    a) „Um wie viel wird es für mich teurer?
    Die Preiserhöhung beträgt im Tarif ovagPlus für einen Musterhaushalt (3.500 kWh) 4,85 %.

    Hier einige Beispiele, um welchen Betrag der Strompreis im Tarif ovagPlus steigt:
    • Bei 1.000 kWh / Jahr + 11,60 € / Jahr bzw. 0,97 € / Monat
    • Bei 2.000 kWh / Jahr + 23,20 € / Jahr bzw. 1,93 € / Monat
    • Bei 3.000 kWh / Jahr + 34,80 € / Jahr bzw. 2,90 € / Monat
    • Bei 5.000 kWh / Jahr + 58,00 € / Jahr bzw. 4,83 € / Monat
    b) „Wer ist von der Preisänderung betroffen?
    Alle Tarife, und somit alle Kunden, werden von der Preisänderung betroffen sein, denn die Änderungen der Netzentgelte und die neue Sonderkundenabgabe betreffen alle Lieferanten.
    c) „Wie lange werden die neuen Preise gültig sein?
    Es ist davon auszugehen, dass in 2012 unterjährig keine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen stattfinden. Da wir auch die Energiebeschaffung für 2012 preislich fixiert haben, ist für das Jahr 2012 also von stabilen Preisen auszugehen. Eine uneingeschränkte Preisgarantie können wir Ihnen wegen der Unvorhersehbarkeit der nicht beeinflussbaren Kostenbestandteile jedoch nicht zusichern. Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir alles tun werden, um die Preise über das ganze Jahr hinweg stabil zu halten.
    d) „Was kommt nach dem Jahr 2012?
    Das können wir Ihnen heute noch nicht sagen. Es kommt hauptsächlich auf die weitere Entwicklung der Großhandelspreise, der Steuern und Abgaben sowie der Netznutzungsentgelte an, die von den politischen und sonstige Rahmenbedingungen beeinflusst werden.
    e) „Wird mein Abschlagsbetrag automatisch angepasst?
    Die Abschlagsbeträge bleiben bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung unverändert und werden dann neu festgelegt. Auf Wunsch ändern wir für Sie aber gerne den Abschlag.
    f) „Muss ich den Zählerstand melden?
    Nein, zur Abgrenzung des Verbrauchs errechnen wir den Zählerstand zum 31.01.2012. Falls Sie möchten, können Sie uns aber den von Ihnen abgelesenen Zählerstand mitteilen: Per Telefon unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 0123535, per Fax an 06031 82-1547, per E-Mail an servicecenter@ovag.de oder Online > hier mitteilen.
    g) „Gibt es eine Alternative zu meinem jetzigen Tarif?
    Wir bieten Ihnen für jeden Bedarf den richtigen Tarif an. So ist der Tarif ovagKlassik für Kunden, denen eine hohe Flexibilität wichtig ist. Der Tarif ovagNatur besteht zu 100 % aus regenerativ erzeugtem Strom und ist für Kunden, die den Ausbau regenerativ erzeugender Anlagen unterstützen möchten. Der ovagPlus ist für alle, die einen günstigen Tarif mit jährlicher Verlängerung wünschen. Für Kunden, die eine Abwicklung über das Internet bevorzugen, gibt es den Tarif ovagKlick. Und der ovagFokus ist für Kunden, die einen größeren Teil des Verbrauchs in die Nachtstunden verlagern können: Er enthält zwei Preiszonen. Später wird auch eine Anzeigefunktion der Verbrauchsdaten auf dem heimischen Computer möglich sein. Schauen Sie doch einfach mal unter dem Menüpunkt > Strom nach. Sicher ist auch für Sie der passende Tarif dabei!
    h) „Kann mir die ovag Energie AG langfristig günstige und stabile Preise anbieten?
    Unser oberstes Ziel ist eine langfristige und faire Preisbildung. Daher gibt es bei uns keine kurzlebigen Neukundenangebote. Im Gegenzug können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass sie bei uns immer das bestmögliche Preis- / Leistungsverhältnis erhalten.
    i) „Zu welchem Datum kann ich meinen derzeitigen Vertrag kündigen bzw. den Tarif wechseln?
    Sind Sie mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung in Textform mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihren Tarif zu wechseln. Kunden im ovagKlassik können jederzeit den Tarif wechseln – mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats.
    j) „Kann die ovag Energie AG nicht auf einen Teil der Gewinne verzichten?
    Unsere Tarife sind grundsätzlich knapp kalkuliert. Zudem haben wir auch nur auf ca. 30 % des Preises einen Einfluss. Der Rest besteht aus nicht beeinflussbaren Kostenbestandteilen wie Netzkosten, Steuern und Abgaben. Es muss das Ziel eines jeden Unternehmens sein, kostendeckend zu kalkulieren und in einem vertretbaren Rahmen auch Gewinne zu erwirtschaften. So auch bei uns. Allerdings kommen die Gewinne, die von uns erzielt werden, unmittelbar wieder der Region zugute, da diese an unsere Anteilseigener (Wetteraukreis, Vogelsbergkreis und Landkreis Gießen) ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt also in der Region und verschwindet nicht irgendwo bei anonymen Anteilseignern. Ohne unsere Gewinne wären die Löcher in den kommunalen Kassen noch größer, öffentliche Aufgaben könnten noch schlechter wahrgenommen werden.
    k) „Warum bieten andere Energieversorger den Strom günstiger an?
    Reine Preisvergleiche zeigen nicht das wahre Bild. Sicher gibt es auf den ersten Blick günstigere Anbieter. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie jedoch auch auf das Kleingedruckte achten: Wird Vorauskasse verlangt? Handelt es sich um Strompakete oder gibt es einen Neukundenbonus? Wie lange gilt der Strompreis? Das ist besonders wichtig, denn hier lauern oft versteckte Risiken. Bezahlen Sie z. B. den Strom im Voraus, ist Ihr Geld weg, wenn der Anbieter plötzlich vom Markt verschwindet. Dies ist vielen Stromkunden bei Teldafax passiert. Auch Strompakete werden von den Verbraucherschutzverbänden nicht empfohlen. Man bezahlt hier entweder mehr als man tatsächlich verbraucht oder muss Mehrverbrauch teuer nachzahlen. Neukundenboni werden oft gar nicht ausbezahlt, denn man erhält sie oft erst mit der ersten Jahresrechnung, wenn sich der Vertrag – meist mit deutlich teureren Preisen – verlängert hat. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Gültigkeit der Preise legen: Gibt es eine Preisgarantie und wenn ja, wofür und wie lange? Auch auf sonstige Leistungen sollten Sie achten, wie persönliche Erreichbarkeit, kompetente Ansprechpartner, kostenlose Hotline oder Förderprogramme. All das bekommen Sie bei uns bereits inklusive. Kein Anbieter kann sich auf Dauer Preise leisten, die nicht kostendeckend sind. In der Presse ist immer wieder zu lesen, dass Anbieter ihren Strom zu nicht kostendeckenden Preisen anbieten. Die nächsten Pleiten sind damit vorprogrammiert. Achten Sie daher genau auf das, was Ihnen versprochen wird. Lassen Sie sich ggf. von uns beraten – kostenlos.
    l) „Bleibt das Förderprogramm bestehen?
    Ja, das > OVAG-Förderprogramm können Sie auch 2012 nutzen. Für ergänzende Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Berater jederzeit gerne zur Verfügung.
    m) „Hat die ovag Energie AG auch Ökostrom im Programm?
    Ja, der Tarif heißt > ovagNatur. Er besteht zu 100 % aus Strom, den wir aus österreichischen Wasserkraftanlagen kaufen. Er ist doppelt zertifiziert. Das heißt: Einerseits wird die Erzeugung vom TÜV-Süd zertifiziert, andererseits die Weiterverwendung und Lieferung bis zum Kunden durch den TÜV-Nord. Das bedeutet für Sie doppelte Sicherheit.
    n) „Warum stammt der Ökostrom aus Österreich?
    In Deutschland wird Strom aus erneuerbaren Energien über das EEG subventioniert und die Mehrkosten als EEG-Umlage auf die gesamten Stromkunden umgelegt. Da der Anlagenbetreiber nun bereits die gesetzliche Subvention in Anspruch genommen hat, darf er den ökologisch erzeugten Strom nicht noch einmal auf dem Strommarkt als Ökostrom verkaufen. Das EEG verbietet diese so genannte Doppelvermarktung. Der Strom muss also bei Inanspruchnahme der Subvention über das EEG von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse (im Spotmarkt) vermarktet werden, wobei er seine Eigenschaft verliert. So wird daraus „grauer Strom“, obwohl er „grün“ erzeugt wurde. In Österreich dagegen wird Ökostrom nicht subventioniert und kann direkt vermarktet werden. Deswegen kaufen wir ihn dort.
    o) „Warum soll ich Ökostrom gerade von der ovag Energie AG kaufen?
    Die OVAG-Gruppe investiert jährlich mehrere Millionen Euro in den Ausbau entsprechender hochmoderner Anlagen. Allein in diesem Jahr planen wir Investitionen von etwa 15 Millionen. Und für die kommenden Jahre belaufen sich unsere Planungen im zweistelligen Millionenbereich. So haben wir zuletzt den Windenergiepark Hartmannshain auf den neuesten Stand der Technik gebracht und bauen derzeit eine Biogasanlage in Wölfersheim. Außerdem haben wir umfangreiche Investitionen in unser Wasserkraftwerk in Lißberg getätigt und konnten so eine Stilllegung verhindern. Dies ist weit mehr als das, was viele andere Ökostromanbieter in den Ausbau von regenerativ erzeugenden Anlagen investieren. Daher ist die ovag Energie AG erste Wahl, wenn es um Ökostrom geht.