ovagThermo
Der günstige Stromantrieb für umweltfreundliche Heizer.
ovagThermo ist unser besonderer Tarif für den Einsatz von Heizungs-Wärmepumpen.
Preisstruktur ovagThermo (ab 01.01.2013):
| Preise ovagThermo1 | |||
| Nettopreis ohne Stromsteuer | Nettopreis inkl. Stromsteuer2 | Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. | |
| Arbeitspreis für Tagstrom (HT) | 14,76 ct / kWh | 16,81 ct / kWh | 20,00 ct / kWh |
| Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) | 13,30 ct / kWh | 15,35 ct / kWh | 18,27 ct / kWh |
| Grundpreis Doppeltarifzähler | 83,96 € / Jahr | 99,91 € / Jahr | |
| Preise ovagThermoNatur1 | |||
| Nettopreis ohne Stromsteuer | Nettopreis inkl. Stromsteuer2 | Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. | |
| Arbeitspreis für Tagstrom (HT) | 14,96 ct / kWh | 17,01 ct / kWh | 20,24 ct / kWh |
| Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) | 13,50 ct / kWh | 15,55 ct / kWh | 18,50 ct / kWh |
| Grundpreis Doppeltarifzähler | 83,96 € / Jahr | 99,91 € / Jahr | |
1) Preisstand 01.01.2013.
2) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh.
Die Nutzung von Wärmepumpen ist sowohl unter ökologischen als auch unter ökonomischen Aspekten äußerst interessant, ihr Funktionsprinzip so einfach wie genial: Sie entziehen der Umgebungsluft oder dem Erdboden kostenlose Umweltwärme und geben diese – in höherer Temperatur – an das Heizsystem ab. Die Umwandlung erfolgt dabei mit Hilfe von elektrischer Antriebsenergie. Je nach Effizienz kann so mit 25 % Antriebsenergie 100 % Wärmeleistung erzielt werden. Bei einem steigenden Anteil von Strom, der aus regenerativen Energien erzeugt wird, liegen die Vorteile für Klima und Umwelt auf der Hand. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir solche Technologien voll unterstützen – mit günstigen Strompreisen.
Was Sie beim ovagThermo noch wissen sollten:
- Voraussetzung für die Nutzung des Wärmepumpenstroms ist die Installation eines zusätzlichen Zweitarifzählers, mit dem der Verbrauch erfasst wird.
- Die HT-Zeit (Tagstrom) erstreckt sich von 6.00 bis 22.00 Uhr, die NT-Zeit (Nachtstrom) von 22.00 bis 6.00 Uhr.
- Gilt im Netzgebiet der ovag Netz AG.
- Wir liefern zuverlässig Strom für Ihre Wärmepumpe im Rahmen eines Sondervertrages.
- Folgende technische Gegebenheiten sind zu beachten: Haben Sie eine bivalent-alternativ betriebene Anlage, muss eine Unterbrechung des Strombezuges für die Wärmepumpe bei Außentemperaturen unter +3 °C sowie zu Zeiten hoher Netzbelastung möglich sein. Die Unterbrechung erfolgt, soweit die Anlage nicht bei ca. +3 °C selbsttätig abschaltet, im Bedarfsfall durch zentrale Steuerung des Netzbetreibers. Sie kann bis zu 960 Stunden im Jahr betragen.
- Handelt es sich bei Ihrer Wärmepumpe um eine monovalent oder bivalent-parallel betriebene Anlage, kann die Wärmepumpe vom Netzbetreiber täglich bis zu 6 h innerhalb von 24 h gesperrt werden. Eine Sperrzeit darf nicht länger als 2 h, die nachfolgende Betriebszeit nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit sein.
- Der Vertrag läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (Brief/Fax/E-Mail). Zahlungen können durch Überweisung oder Einzugsermächtigung erfolgen. Wir nehmen jedoch auch Barzahlungen an unserer Kasse in Empfang. Die ovag Energie AG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform außerordentlich zu kündigen.
- Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
- Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
- Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e.V. (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de, Telefon 030 2757240-0) zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen.
Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn. Telefon 030 22480-500 oder 0185 101000 (Festnetzpreis 14 ct / min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct / min), www.bundesnetzagentur.de
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